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Landwirtschaftsrecht
Folgende Beratungsleistungen bieten wir unseren Mitgliedern im Bereich des (landwirtschaftlichen) Fachrechts an:
Pachtrecht
- Anfertigung, Prüfung und Änderung von Parzellenpachtverträgen
- Anfertigung, Prüfung und Änderung von Betriebspachtverträgen
- Anfertigung und Prüfung von Verträgen zum Pachtübergang
Kaufrecht
- Kaufverträge für Betriebsmittel
- Kaufverträge für Parzellen
- Kaufverträge für Betriebe
Gesellschaftsrecht
- Beratung und Gestaltung von Gesellschaftsverträgen
- Beratung und Gestaltung von Kooperationsverträgen (z.B. Maschinengemeinschaft)
- Anfertigung von Kooperationsverträgen, zum Beispiel für Maschinengemeinschaften
Vertragsrecht
- Übertragung einer Milchreferenzmenge
- Pachtverträge über Milchreferenzmengen
- Gestaltung von Gülleabnahmeverträgen
- Gestaltung von Klärschlammverwertungsverträgen
- Anfertigung von Verträgen zur Pensionspferdehaltung
- Mietverträge
- Erbbaurechtsverträge
- Nutzungsverträge, zum Beispiel für Windkraftanlagen, Photovoltaik, Mobilfunk
- Verträge, den Straßenbau betreffend
- Anbauverträge
Erbrecht
- Testamentsgestaltung
- Erbverträge
- Hofübergabeverträge
- Erbverzichtsverträge
- Abfindungserklärungen
- Eheverträge
- Beratung und Vertretung im Erb- und Familienrecht
- Beratung und Vertretung im Höferecht
Sonstige zivilrechtliche Angelegenheiten
- Beratung, Vertretung, außergerichtliche Vertretung gegenüber Dritten
- Vorsorgevollmacht
- Patientenverfügung
- Betreuungsvollmacht
Verwaltungsrecht
- Beratung und Vertretung in allen Verwaltungsverfahren
- Widerspruchs- und Klageverfahren
- Wehrdienst
Mediation
- Außergerichtliche Vermittlung in Streitfällen
Hinweis
Laut Satzung erhebt der WLV für seine Beratungs- leistungen ein Entgelt. Dies richtet sich nach dem Zeitaufwand,der für die Beratung notwendig ist, und wird vom Vorstand des WLV festgelegt.
Mit der Abrechnung der individuellen Dienstleis- tungen stellt der WLV sicher, dass die Beiträge der Mitglieder voll und ganz der politischen Arbeit des WLV und damit allen Mitgliedern zugute kommen.

