Afrikanische Schweinepest

Am Samstag, den 14. Juni 2025 wurde die Afrikanische Schweinepest (ASP) erstmals in Nordrhein-Westfallen bestätigt. In der Gemeinde Kirchhundem im Kreis Olpe wurde bei einem bereits verendeten Wildschwein das ASP-Virus diagnostiziert.
Das Land Nordrhein-Westfalen ist mit der Wildtierseuchen-Vorsorge-Gesellschaft mbH auf einen solchen Ausbruchsfall vorbereitet. Gemeinsam mit dem Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen, den zuständigen Behörden von Land und Kommunen, sowie weiteren Organisationen unterstützt die WSVG die betroffenen Kommunen.
Ticker zur ASP
Das Friedrich-Löffler-Instituts (FLI), das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit hat über das Wochenende neue ASP-Fälle in Nordrhein-Westfalen bestätigt. Demnach sind insgesamt 10 neue Fälle hinzugekommen. Mit heutigem Stand [28. Juli 2025 / 10:00 Uhr] wurden insgesamt 47 Wildschweine ASP-positiv getestet – 34 Fälle in der Gemeinde Kirchhundem / Kreis Olpe, 6 Fälle in der Gemeinde Lennestadt / Kreis Olpe, sowie 7 Fälle in der Gemeinde Bad Berleburg / Kreis Siegen-Wittgenstein.
Die Ergebnisse des landesweiten ASP-Monitorings bestätigen derzeit das punktuelle Ausbruchgeschehen in den Kreisen Olpe und Siegen-Wittgenstein. Seit dem ASP-Ausbruch sind mit Stand 25. Juli 2025 insgesamt 3.438 Tiere in ganz Nordrhein-Westfalen untersucht worden. Darüber hinaus wurden bereits zahlreiche Proben von Wildschweinen in den Sperrzonen II und I untersucht die mit Ausnahme der Gemeinden Kirchhundem, Lennestadt und Bad Berleburg bislang ebenfalls negativ ausgefallen sind.
Vergangenen Freitag wurde eine neue Tierseuchenverfügung [Allgemeinverfügung] zur Festlegung eines Kerngebietes zum Schutz gegen die Afrikanische Schweinepest bei Wildschweinen durch den Kreis Olpe bekanntgegeben. Das Kerngebiet umfasst die Hauptregion, in dem die ASP bei Wildschweinen festgestellt wurde. Neben der weiteren Einschränkung jagdlicher Tätigkeiten, ist die Nutzung landwirtschaftlicher oder forstwirtschaftlicher Flächen bis zum 17. Januar 2026 untersagt. Ausnahmen sind in Abstimmung mit der zuständigen Kreisveterinärbehörde und unter Auflagen entsprechend möglich.
Mit heutigem Stand [21. Juli 2025 / 10:00 Uhr] wurden insgesamt 36 Wildschweine ASP-positiv getestet – 29 Fälle in der Gemeinde Kirchhundem / Kreis Olpe, 3 Fälle in der Gemeinde Lennestadt / Kreis Olpe, sowie 4 Fälle in der Gemeinde Bad Berleburg / Kreis Siegen-Wittgenstein.
In der ausgerufenen Sperrzone II in Nordrhein-Westfalen wurde der Fund neuer Wildschweinkadaver gemeldet. Alle 9 Fälle aus der Gemeinde Kirchhundem / Kreis Olpe wurden positiv auf das ASP-Virus getestet und vom Friedrich-Löffler-Instituts (FLI), das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit amtlich bestätigt.
Bis heute [Freitag den 18. Juli 2025] wurden insgesamt 35 Wildschweine ASP-positiv getestet – 29 Fälle in der Gemeinde Kirchhundem / Kreis Olpe, 3 Fälle in der Gemeinde Lennestadt / Kreis Olpe, sowie 3 Fälle in der Gemeinde Bad Berleburg / Kreis Siegen-Wittgenstein. Die Schutzmaßnahmen, welche per Allgemeinverfügung von den Kreisen Olpe, Hochsauerland und Siegen-Wittgenstein angeordnet wurden, behalten weiterhin Ihre Gültigkeit.
Errichtung von Schutzzäunen in den Kreisen Olpe und Siegen-Wittgenstein
Um die Ausbreitung der ASP weiterhin zu begrenzen, wurde nun mit dem Zaunbau begonnen. Nach Aussage des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, haben die Kreise Olpe und Siegen-Wittgenstein bereits mehrere Kilometer Zäune [mobil und fest] an ausgewählten Stellen der Sperrzone II aufgestellt. Die Wildtierseuchen-Vorsorge-Gesellschaft mbH verfügt über ausreichend Personal, sowie Material für die Errichtung und Überwachung der Zäune.
Normale Getreideernte und Schweinevermarktung in der Sperrzone I weiterhin möglich
Aufgrund zahlreicher Bedenken und Rückfragen weißt der WLV darauf hin, dass es in der Sperrzone I keine Einschränkungen für die Getreideernte, -lagerung und -vermarktung gibt. Die 30 tägige Mindestlagerfrist für Getreide sowie für weitere Feldfrüchte ist eine Auflage für die Sperrzone II, unter Berücksichtigung der Verwendung in schweinehaltenden Betrieben. Das Getreide von Flächen, welche in der Sperrzone I liegen, können somit normal vermarktet werden.
Auch die Vermarktung von Schweinen innerhalb Deutschlands kann genehmigungsfrei vollzogen werden. Eine Verbringung von Schweinen, die in einem in der Sperrzone I gelegenen Betrieb gehalten werden, in andere Mitgliedstaaten oder Drittländer ist verboten. Ausnahmen können bei der zuständigen Kreisveterinärbehörde beantragt werden.
Landesweites ASP-Monitoring
Die Ergebnisse des landesweiten ASP-Monitoring in NRW belegen nach derzeitigem Kenntnisstand das konzentrierte ASP-Geschehen im Kreis Olpe, sowie in der Gemeinde Bad Berleburg. Seit dem Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest in Nordrhein-Westfalen am 14. Juni 2025 wurden Proben von über 1.400 Tieren untersucht. Bislang wurden keine Wildschweine, außerhalb der bislang bekannten infizierten Gebiete, positiv auf ASP getestet.
Seit fast einem Monat grassiert das Virus der Afrikanischen Schweinepest in Nordrhein-Westfalen. Bis heute [Freitag den 11. Juli 2025] wurden insgesamt 26 Wildschweine positiv auf das ASP-Virus getestet – 20 Fälle in der Gemeinde Kirchhundem / Kreis Olpe, 3 Fälle in der Gemeinde Lennestadt / Kreis Olpe, sowie 3 Fälle in der Gemeinde Bad Berleburg / Kreis Siegen-Wittgenstein. Alle gefundenen Wildschweinkadaver lagen in der infizierten Zone.
Einrichtung einer Sperrzone II und einer Sperrzone I
Nach mehreren neuen ASP-Funden in der infizierten Zone, sowie einen Fund in einem anderen Landkreis [Bad Berleburg / ebenfalls in der Restriktionszone] wurde nun aus der infizierten Zone eine Sperrzone II. Die Größe dieser Sperrzone hat sich bislang nicht verändert. Die per Allgemeinverfügung beschlossenen Regelungen für die neue Sperrzone II sind mit denen der bisherigen infizierten Zone vergleichbar.
Hinzugekommen ist eine Sperrzone I [Pufferzone], was das betroffene Gebiet vergrößert. Die als Pufferzone fungierende Sperrzone I ist ein rund zehn Kilometer breiter Streifen um die bislang infizierte Zone. Hausschweinebestände die der Sperrzone I unterliegen, müssen insbesondere die verstärkten Biosicherheitsmaßnahmen umsetzen und Beschränkungen hinsichtlich des Lebendviehtransportes berücksichtigen. Eine Verbringung von Schweinen aus der Sperrzone I innerhalb Deutschlands ist weiterhin genehmigungsfrei möglich. Landwirtschaftliche Betriebe sind angehalten, genau zu prüfen, ob ihr Betrieb und / oder ihre Flächen in einer der definierten Sperrzonen liegt / liegen. Beachten Sie die Neu-geltenden Allgemeinverfügungen der Kreise Olpe, Hochsauerland und Siegen-Wittgenstein.
Compliant-Status für die Vermarktung von Schweinen aus der Sperrzone II unerlässlich
Die Lebendviehvermarktung von Schlachtschweinen ist in der Sperrzone II klar reglementiert. Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen stellt heraus, dass die Überführung der infizierten Zone in eine Sperrzone II, die Schlachtung von Schweinen in deutschen Schlachtbetrieben über eine Ausnahmegenehmigung ebenfalls ermöglicht. Darüber hinaus bezieht sich das Verbringungsverbot von Lebensmitteln, welche aus Schweinen der Sperrzone II gewonnen wurden, explizit nur auf die Verbringung aus dieser Sperrzone heraus. In Klarstellung bedeutet dies, dass Fleisch von Schweinen aus der Sperrzone II, das in einem Schlachthof außerhalb der Sperrzone gewonnen wurde, keinem Verbringungsverbot gemäß Artikel 12 der DVO [EU] 2023/594 unterliegt und frei gehandelt werden darf, sofern es mit einem regulären Genusstauglichkeitskennzeichen versehen wurde. Um diese Voraussetzungen dafür zu schaffen ist es zwingend erforderlich, dass jeder schweinehaltende Betrieb in der Sperrzone II, die zusätzlichen Biosicherheitsmaßnahmen, sowie die Voraussetzungen für einen gültigen Compliant-Status [Unbedenklichkeits-Status] erfüllt und umgesetzt hat. Fleisch, welches von Schweinen aus der Sperrzone II gewonnen und innerhalb der Sperrzone II geschlachtet wurde [schweinehaltender Betrieb UND Schlachthof liegen in der Sperrzone II], unterliegt beim Verlassen der Sperrzone II dem Verbringungsverbot, was eine Ausnahmegenehmigung erfordert.
Fristen für die Lagerung von Getreide und weiteren Feldfrüchten sind einzuhalten
In den neu geltenden Allgemeinverfügungen der Kreise Olpe, Hochsauerland und Siegen-Wittgenstein wurde die Handhabung von Getreide und weitere Feldfrüchte neu geregelt. Gemäß Empfehlungen der EFSA und des FLI muss Getreide, welches zur Verfütterung in schweinehaltenden Betrieben verwendet wird, oder die Verwendung noch unklar ist, mindestens 30 Tage vor Verwendung vor Wildschweine unzugänglich gelagert werden. Alternativ ist eine thermische Behandlung von 70 °C Kerntemperatur über mind. 30 Minuten möglich. Für die Sperrzone I gibt es keine Einschränkungen bei Ernte und Lagerung.
Alle aktuellen Entwicklungen können Sie jederzeit unter: https://wlv.de/tiergesundheit/asp-afrikanische-schweinepest-nrw abrufen.
Die Suche im betroffenen Gebiet läuft weiterhin auf Hochtouren. Bis heute wurden in NRW insgesamt 26 Wildschweinkadaver [23 Fälle im Kreis Olpe / 3 Fälle im Kreis Siegen-Wittgenstein] positiv auf das ASP-Virus getestet und durch das Friedrich-Löffler-Instituts (FLI), das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit amtlich bestätigt. Durch die gestrige Veröffentlichung der neu geltenden tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügungen zur Festlegung einer Sperrzone II und einer Sperrzone I, sowie zur Festlegung der Seuchenbekämpfungsmaßnahmen innerhalb dieser Restriktionszonen zum Schutz gegen die Afrikanische Schweinepest bei Wildschweinen [Stand 09. Juli 2025], müssen die neuen Schutzmaßnahmen in den Kreisen Olpe, Hochsauerland und Siegen-Wittgenstein berücksichtigt werden.
Das landesweite ASP-Monitoring wird zur Einschätzung der aktuellen Situation in Nordrhein-Westfalen weiterhin intensiv eingesetzt. Seit dem Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest in Nordrhein-Westfalen am 14. Juni 2025 wurden Proben von knapp 900 Tieren untersucht.
Nach mehreren neuen ASP-Funden in der definierten Restriktionszone, sowie einen Fund in einem anderen Landkreis [Bad Berleburg / ebenfalls in der Restriktionszone] wurde nun aus der infizierten Zone eine Sperrzone II. Die Größe dieser Zone hat sich nicht verändert.
Nach geltendem EU-Recht wird jedoch um die Sperrzone II eine sogenannte Sperrzone I [ehemals Pufferzone] eingerichtet, was in diesem Fall die Zone vergrößert. Die betroffenen Landkreise Olpe, Hochsauerland und Siegen-Wittgenstein haben dazu jeweils eine neue Allgemeinverfügung erlassen, welche die bisher geltende Verfügung ablöst. Die neue Karte, sowie den Link zu den jeweiligen Allgemeinverfügungen finden Sie hier.
Für die Landwirtschaft gibt es Vorgaben bei der Ernte. Des Weiteren gibt es ein Verbot der Freiland- und Auslaufhaltung von Schweinen. Ausnahmegenehmigungen für schweinehaltende Betriebe zum Verbringen von Schweinen sind aber weiter möglich. In der ringförmigen „Sperrzone I“ soll verstärkt gejagt werden, um die Wildschweindichte in diesem Bereich zu reduzieren. So kann die Gefahr der Infektion weiterer Wildschweine mit anschließender Verbreitung in bislang nicht betroffene Gebiete verringert werden. Hausschweinebetriebe in der „Sperrzone I“ unterliegen verstärkten Biosicherheitsmaßnahmen und Beschränkungen hinsichtlich des Transports.
Die Einrichtung der Sperrzone II und Sperrzone I sind im Rahmen der Tierseuchenbekämpfung gängige Praxis und lässt keineswegs auf ein ausuferndes ASP-Geschehen in Nordrhein-Westfalen hindeuten. Der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband unterstreicht die Bedeutung der nun eingerichteten Sperrzonen I und II sowie der geltenden Auflagen im Rahmen der Allgemeinverfügungen der Landkreise. Alle Maßnahmen sind demnach zum Schutz vor einer weiteren Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest unerlässlich.
Mit der Durchführungsverordnung [EU] 2025/1356 der Kommission vom 08. Juli 2025 zur Änderung der Anhänge I und II der Durchführungsverordnung [EU] 2023/594 mit besonderen Seuchenbekämpfungsmaßnahmen in Bezug auf die Afrikanische Schweinepest sind in Nordrhein-Westfalen folgende Gebiete von der Sperrzone I betroffen:
Landkreis Olpe mit Teilen der
Hansestadt Attendorn
Gemeinde Finnentrop
Gemeinde Kirchhundem
Stadt Lennestadt
Stadt Olpe
Hochsauerlandkreis mit Teilen der
Gemeinde Eslohe
Stadt Meschede
Stadt Schmallenberg
Stadt Sundern
Stadt Winterberg
Kreis Siegen-Wittgenstein mit Teilen der
Stadt Bad Berleburg
Stadt Bad Laasphe
Gemeinde Erndtebrück
Stadt Hilchenbach
Stadt Kreuztal
Stadt Netphen
Stadt Siegen
In der neu geltenden Allgemeinverfügung wurde die Handhabung von Getreide und weitere Feldfrüchte neu geregelt. Gemäß Empfehlungen der EFSA und des FLI muss Getreide, welches zur Verfütterung in schweinehaltenden Betrieben verwendet wird, oder die Verwendung noch unklar ist, mindestens 30 Tage vor Verwendung für Wildschweine unzugänglich gelagert werden. Alternativ ist eine thermische Behandlung von 70 °C Kerntemperatur über mind. 30 Minuten möglich. In Sperrzone I gibt es keine Einschränkungen bei Ernte und Lagerung.
Suche hält weiter an
Bereits seit dem 14. Juni 2025 suchen Mitarbeitende der Wildtierseuchenvorsorge-Gesellschaft (WSVG) gemeinsam mit Suchhundeteams, ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern, Einsatzkräften der jeweiligen Kreise, entsprechender Drohnentechnik und in Absprache mit den Behörden vor Ort das Gebiet weiter ab.
Alle aktuellen Entwicklungen können Sie jederzeit unter: https://wlv.de/tiergesundheit/asp-afrikanische-schweinepest-nrw abrufen.
Über das Wochenende bestätigte das Friedrich-Löffler-Instituts (FLI), das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit insgesamt drei weitere Wildschweine, welche positiv auf das ASP-Virus getestet wurden. Die Kadaver von zwei verendeten Frischlingen, sowie einer Bache wurden in der Gemeinde Kirchhundem / Kreis Olpe aufgefunden. Die Suche nach weiteren Kadavern wird fortgeführt. Ob aus der infizierten Zone demnächst eine Sperrzone II mit einer anliegenden Sperrzone I [ehemals Pufferzone] eingerichtet wird, bleibt derzeit noch abzuwarten.
Um die aktuelle Lage besser einschätzen zu können, wird die Situation kontinuierlich anhand der Ergebnisse des landesweiten ASP-Monitorings neu bewertet. Bis Ende Juni wurden bereits über 450 Proben von erlegten oder tot aufgefundenen Wildschweinen in Nordrhein-Westfalen untersucht. Das vorläufige Fazit lautet, dass bisher kein Wildschwein außerhalb der infizierten Zone positiv auf ASP getestet wurde.
Das nächste Update des WLVs in unsere Gruppen erhalten Sie bei neuen Entwicklungen, oder jederzeit unter: https://wlv.de/tiergesundheit/asp-afrikanische-schweinepest-nrw
Über das Wochenende bestätigte das Friedrich-Löffler-Instituts (FLI), das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit insgesamt drei weitere Wildschweine, welche positiv auf das ASP-Virus getestet wurden. Die Kadaver von zwei verendeten Frischlingen, sowie einer Bache wurden in der Gemeinde Kirchhundem / Kreis Olpe aufgefunden. Die Suche nach weiteren Kadavern wird fortgeführt. Ob aus der infizierten Zone demnächst eine Sperrzone II mit einer anliegenden Sperrzone I [ehemals Pufferzone] eingerichtet wird, bleibt derzeit noch abzuwarten.
Um die aktuelle Lage besser einschätzen zu können, wird die Situation kontinuierlich anhand der Ergebnisse des landesweiten ASP-Monitorings neu bewertet. Bis Ende Juni wurden bereits über 450 Proben von erlegten oder tot aufgefundenen Wildschweinen in Nordrhein-Westfalen untersucht. Das vorläufige Fazit lautet, dass bisher kein Wildschwein außerhalb der infizierten Zone positiv auf ASP getestet wurde.
Die Afrikanische Schweinepest hält in Nordrhein-Westfalen weiterhin Einzug. Die Wildtierseuchen-Vorsorge-Gesellschaft mbH sucht gemeinsam mit den Suchhundesteams, ehrenamtliche Helferinnen und Helfer, Einsatzkräften der jeweiligen Kreise, entsprechender Drohnentechnik und in Absprache mit den Behörden vor Ort, das Gebiet weiter ab. In Summe wurden bislang insgesamt 12 verendete Wildschweinkadaver positiv auf ASP getestet.
Am Mittwoch [02. Juli 2025] wurde erstmals ein ASP-Fall bei einem verendeten Wildschwein in Bad Berleburg / Kreis Siegen-Wittgenstein nachgewiesen. Der Kadaverfund ist rund 5 Kilometer vom Erstfundort entfernt, liegt allerdings in der per Allgemeinverfügung definierten infizierten Zone. Das Ergebnis wurde vom Friedrich-Löffler-Instituts (FLI), das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, bereits bestätigt. Ob aus der infizierten Zone demnächst eine Sperrzone II mit einer anliegenden Sperrzone I [ehemals Pufferzone] eingerichtet wird, bleibt derzeit noch abzuwarten.
Jegliche Beunruhigung des Schwarzwildes ist derzeit dringlichst zu vermeiden! Die Behörden vor Ort bitten nochmal eindringlich darum, bei Totfunden weiterer Tiere direkt das zuständige Kreisveterinäramt zu informieren, das unmittelbar die Bergung der gefundenen Tiere übernimmt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es aufgrund der erlassenen Allgemeinverfügung untersagt ist, selbstständig innerhalb der infizierten Zone nach Wildschweinen zu suchen beziehungsweise als Jagdausübungsberechtigter Schwarzwild zu erlegen beziehungsweise dann selbst zu bergen.
Ein Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest bei Hausschweine gilt es zu verhindern!
Der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband e.V. hat sich in dieser Woche mit den Behörden und Marktpartnern zum aktuellen ASP-Geschehen im Kreis Olpe und Siegen-Wittgenstein ausgetauscht. Es wird nochmal dazu aufgerufen, dass Biosicherheitsmaßnahmen konsequent umgesetzt werden müssen. Insbesondere die Kleinsthaltungen müssen die verstärkten Biosicherheitsmaßnahmen realisieren, um einen möglichen Ausbruch in jedem Fall zu verhindern. Bei Fragen melden Sie sich bitte umgehend bei der zuständigen Kreisveterinärbehörde. Darüber hinaus appelliert der WLV an die Jägerinnen und Jäger – welche zusätzlich Schweinehaltung betreiben – die Verbringung von gefundenem und erlegtem Schwarzwild zu unterlassen, um somit einer potenziellen Seuchenverschleppung vorzubeugen.
In der Nähe von Bad Berleburg / Kreis Siegen-Wittgenstein wurde der erste ASP-Fall im Kreis gemeldet. Eine Untersuchung des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamts hat den Totfund positiv auf die Afrikanische Schweinepest (ASP) getestet. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, hat das Ergebnis bestätigt. Das positiv auf ASP getestete Wildschwein befindet sich innerhalb der infizierten Zone, liegt jedoch um ein Vielfaches entfernt vom Erstfundort.
Sowohl die Wildtierseuchen-Vorsorge-Gesellschaft mbH, als auch die Suchteams sind bereits vor Ort und suchen nach weiteren verendeten Wildschweinen. Durch das schwierige Gelände und den hohen Außentemperaturen wird die Suche zusätzlich erschwert und bringen Mensch, Tier und Technik an die Belastungsgrenzen.
Nachdem das das Friedrich-Löffler-Instituts (FLI), das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit am Wochenende mehrere ASP-Fälle aus dem Kreis Olpe bestätigt hat, sind auch hier weitere Kadaver in der infizierten Zone geborgen worden. Demnach wurden drei weitere Frischlinge mit einem entsprechenden ASP-Befund gefunden.
Nach Aussage des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz ist davon auszugehen, dass auch diese zu der gleichen Rotte gehören. Entsprechende Untersuchungsergebnisse des vor Ort zuständigen Chemischen und Veterinäruntersuchungsamtes CVUA-Westfalen in Arnsberg sind vom Friedrich-Loeffler-Institut, dem Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, bestätigt worden.
Das Friedrich-Löffler-Instituts (FLI), das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, bestätigte am Wochenende mehrere ASP-Fälle im Kreis Olpe. Demnach gibt es aktuell 11 bestätigte ASP-Fälle bei Wildschweinen im Kreis Olpe. Die Suche dauert weiterhin an und wir berichten in Kürze.
Im Rahmen der anstehenden Getreideernte sollten Flächen in der infizierten Zone verstärkt auf Wildschweinspuren und Kadavern abgesucht werden. Weitere Informationen bzgl. Handhabung der Ernte etc. sollten mit dem zuständigen Kreisveterinäramt vor Ort geklärt werden.
Drei verendete Tiere am Sonntag 22. Juni aufgefunden
Vergangenen Sonntag sind in der infizierten Zone drei weitere verendete Wildschweine aufgefunden worden. Die jeweiligen Tiere wurden im nahen Umfeld der bisher tot aufgefundenen Tiere entdeckt. Das nordrhein-westfälische Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz teilte am Mittwoch [25. Juni 2025] mit, dass entsprechende Untersuchungsergebnisse des vor Ort zuständigen Chemischen und Veterinäruntersuchungsamtes CVUA-Westfalen in Arnsberg noch vom Friedrich-Loeffler-Institut, dem Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, bestätigt werden müssen. Aufgrund der räumlichen Nähe zu den bisherigen Fällen, gibt es derzeit keine Notwendigkeit, die siet 16. Juni 2025 geltenden Allgemeinverfügungen der jeweiligen Kreise um weitere Schutzmaßnahmen zu erweitern. Aufgrund der laufenden Suche ist jegliche Beunruhigung der Wildschweinpopulation zu unterlassen.
Somit gibt es weiterhin fünf durch das FLI bestätigte ASP-Fälle bei Wildschweinen in Nordrhein-Westfalen und drei Fälle, wo eine Bestätigung noch aussteht. Die Wildtierseuchen-Vorsorge-Gesellschaft mbH sucht weiterhin gemeinsam mit der Suchhundestaffel und Drohnentechnik im betroffenen Gebiet nach Wildschweinen.
Nächstverwandte ASP-Viren stammen aus Süditalien
Währenddessen konnte im Laufe der vergangenen Woche Näheres zur ASP-Virusvariante in Nordrhein-Westfalen bestimmt werden. Wie das Friedrich-Löffler-Institut vergangenen Dienstag [24. Juni 2025] bekannt gab, konnte im Rahmen der virologischen Untersuchung von Blut- und Gewebeproben die gesamte Genomsequenz ermittelt werden. Demnach unterscheidet sich die Variante aus NRW deutlich von anderen Fällen aus Südwest- und Ostdeutschland. Ein internationaler Abgleich zeigt eine hohe Übereinstimmung mit ASP-Viren aus der Region Kalabrien/ Süditalien. Kalabrien bildet die „Stiefelspitze“ der italienischen Halbinsel und grenzt im Norden an die Region Basilikata, im Osten ans Ionische Meer und im Westen ans Tyrrhenische Meer. Die ländlich geprägte Landschaft weist eine hohe Wildschweinpopulation auf, wo derzeit eine Sperrzone II ausgerufen ist. Die Vermutungen liegen nun Nahe, dass es sich hier um einen punktuellen Eintrag handelt. Eine Verschleppung des ASP-Virus aus Hessen [Entfernung rund 120 km des bislang nördlichsten ASP-Ausbruchs in Hessen] kann somit ausgeschlossen werden.
Landesweites ASP-Monitoring bei erlegten und tot aufgefundenen Wildschweinen
Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz hatte letzte Woche Mittwoch [18. Juni 2025] ein landesweites ASP-Monitoring bei erlegten und tot aufgefundenen Wildschweinen in Nordrhein-Westfalen, auch außerhalb des definierten Restriktionsgebietes, eingerichtet. Für die essentielle Präventionsarbeit arbeiten Jagd & Landwirtschaft Hand in Hand. Der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband e.V. ruft dazu auf, im engen Kontakt mit den Jägerinnen und Jägern vor Ort zu stehen und auffällige/ verendete Wildschweine entsprechend zu melden. Das Land übernimmt die Kosten für entsprechende Testungen. Ausreichend Beprobungsmaterial finden Sie bei Ihrer zuständigen Kreisveterinärbehörde.
Ausweisung der infizierten Zone durch die EU-Kommission
Mit der Durchführungsverordnung [EU] 2025/1242 der Kommission vom 19. Juni 2025 zur Änderung der Anhänge I und II der Durchführungsverordnung [EU] 2023/594 mit besonderen Seuchenbekämpfungsmaßnahmen in Bezug auf die Afrikanische Schweinepest sind in Nordrhein-Westfalen folgende Gebiete als infizierte Zone ausgewiesen:
Landkreis Olpe mit Teilen der
Hansestadt Attendorn
Gemeinde Finnentrop
Gemeinde Lennestadt
Stadt Olpe
Hochsauerlandkreis mit Teilen der
Gemeinde Eslohe [Sauerland]
Stadt Schmallenberg
Landkreis Siegen-Wittgenstein mit Teilen der
Stadt Bad Berleburg
Gemeinde Erndtebrück
Stadt Hilchenbach
Stadt Netphen
Die aktuellen Entwicklungen können Sie jederzeit hier abrufen.
Im Rahmen der Suche durch die Wildtierseuchen-Vorsorge-Gesellschaft mbH sind in der infizierten Zone drei weitere verendete Wildschweine aufgefunden worden. Die jeweiligen Tiere wurden im nahen Umfeld der bisher tot aufgefundenen Tiere entdeckt.
Das nordrhein-westfälische Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz teilt mit, dass entsprechende Untersuchungsergebnisse des vor Ort zuständigen Chemischen und Veterinäruntersuchungsamtes CVUA-Westfalen in Arnsberg noch vom Friedrich-Loeffler-Institut, dem Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, bestätigt werden müssen.
Aufgrund der räumlichen Nähe zu den bisherigen Fällen, gibt es derzeit keine Notwendigkeit, die Allgemeinverfügungen der jeweiligen Kreise um weitere Schutzmaßnahmen zu erweitern. Aufgrund der laufenden Suche ist jegliche Beunruhigung der Wildschweinpopulation zu unterlassen.
Wie das Friedrich-Löffler-Institut bekannt gegeben hat, konnte im Rahmen der virologischen Untersuchung von Blut- und Gewebeproben die gesamte Genomsequenz ermittelt werden. Demnach unterscheidet sich die Variante aus NRW deutlich von anderen Fällen aus Südwest- und Ostdeutschland.
Ein internationaler Abgleich zeigt eine hohe Übereinstimmung mit ASP-Viren der Region Kalabrien/ Süditalien. Kalabrien bildet die „Stiefelspitze“ der italienischen Halbinsel und grenzt im Norden an die Region Basilikata, im Osten ans Ionische Meer und im Westen ans Tyrrhenische Meer. Die ländlich geprägte Landschaft weist eine hohe Wildschweinpopulation auf.
Die Vermutungen liegen nun nahe, dass es sich hier um einen punktuellen Eintrag handle. Eine Verschleppung des ASP-Virus aus Hessen [Entfernung rund 120 km des bislang nördlichsten ASP-Ausbruchs in Hessen] kann somit ausgeschlossen werden.
Wie das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen mitteilte, wurde ein landesweites ASP-Monitoring bei erlegten und tot aufgefunden Wildschweinen in NRW eingerichtet. Insbesondere Jagdausübungsberechtigte sollen Wildschweine melden.
Der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband e.V. ruft dazu auf, dass Landwirtinnen und Landwirte ebenfalls aktiv an dem ASP-Monitoring teilzunehmen. Darüber hinaus wird herausgestellt, dass Landwirtschaftliche Betriebe ebenfalls dazu aufgerufen sind, verendete Tiere auch außerhalb der eingerichteten Restriktionszone bei der zuständigen Kreisveterinärbehörde zu melden.
Mit der Durchführungsverordnung [EU] 2025/1242 der Kommission vom 19. Juni 2025 zur Änderung der Anhänge I und II der Durchführungsverordnung [EU] 2023/594 mit besonderen Seuchenbekämpfungsmaßnahmen in Bezug auf die Afrikanische Schweinepest sind in Nordrhein-Westfalen folgende Gebiete als infizierte Zone ausgewiesen:
Landkreis Olpe mit Teilen der
Hansestadt Attendorn
Gemeinde Finnentrop
Gemeinde Lennestadt
Stadt Olpe
Hochsauerlandkreis mit Teilen der
Gemeinde Eslohe [Sauerland]
Stadt Schmallenberg
Landkreis Siegen-Wittgenstein mit Teilen der
Stadt Bad Berleburg
Gemeinde Erndtebrück
Stadt Hilchenbach
Stadt Netphen
Auch am heutigen Mittwoch (18. Juni 2025) wurden im Rahmen der Suche keine neuen ASP-Verdachtsfälle gemeldet. Somit bleibt es weiterhin bei den 5 bestätigten ASP-Fällen im Kreis Olpe.
Auch an diesem Tag wurden bei der Suche in der infizierten Zone keine verendeten Wildschweine gefunden – man beginnt nun mit einer „diskreten“ Suche. Die betroffenen Kreise haben gestern Ihre tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zur Festlegung einer infizierten Zone zum Schutz gegen die Afrikanische Schweinepest bei Wildschweinen veröffentlicht, welche heute bereits in Kraft getreten sind. Der Radius erstreckt sich etwa 15 km um den Fundort. Neben den Anordnungen für „Jagdausübungsberechtigte“ und „alle Personen“, sind konkrete Handlungsmaßnahmen für tierhaltende Betriebe [ab dem ersten Tier], die in der definierten Zone liegen, näher definiert. Schweinehalter haben demnach u.a.:
Anzahl der gehaltenen Schweine [Nutzungsart und Standort] / verendete erkrankte [insbesondere fiebererkrankte] Schweine bei der zuständigen Behörde anzuzeigen
Erkrankte Schweine, bei denen der Verdacht auf ASP nicht ausgeschlossen werden kann, nach Anweisung der Behörde serologisch oder virologisch auf ASP untersuchen zu lassen
Schweine so abzusondern, dass sie nicht mit Wildschweinen in Berührung kommen können
Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Schweine in Berührung kommen können, für Wildschweine unzugänglich aufzubewahren
Geeignete Desinfektionsmöglichkeiten an den Ein- und Ausgängen der Ställe oder sonstigen Standorte einzurichten
Gras, Heu und Stroh, das in der infizierten Zone gewonnen worden ist, darf nicht zur Verfütterung an oder als Einstreu oder Beschäftigungsmaterial für Schweine verwendet werden
Einen Antrag auf Ausnahme für Verbringung von Schweinen aus der infizierten Zone bei der zuständigen Behörde zu stellen.
Nähere Informationen entnehmen Sie der jeweiligen Allgemeinverfügung der Kreise. Der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband e.V. hat am Montagabend eine offene Videokonferenz mit rund 1.000 Teilnehmern durchgeführt, um vor Allem die Fragen der betroffenen Landwirte in Olpe, Hochsauerland, sowie Siegen-Wittgenstein zu klären. Alle weiteren Neuerungen entnehmen Sie unserem Liveticker.
Nach dem Erstfund wurden insgesamt 4 weitere Tiere in näherer Umgebung zum ersten Fundort bestätigt. Alle 4 Tiere wurden positiv auf das ASP-Virus getestet [insgesamt 5 Fälle] und zeigten typische pathologisch-anatomische Befunde. Die Wildtierseuchen-Vorsorge-Gesellschaft mbH konnte am heutigen Tage keine weiteren Tierkadaver ausfindig machen – die Suche wird in den kommenden Tagen fortgesetzt. Die deutlich gestiegenen Temperaturen in den vergangenen Tagen erschweren die Suche.
Währenddessen wurde am heutigen Tage die „Infizierte Zone“ als Restriktionsgebiet festgelegt. Die per Allgemeinverfügung betroffenen Gebiete erstrecken sich über den Kreis Olpe, den Hochsauerlandkreis, sowie den Kreis Siegen-Wittgenstein.
Im Rahmen der laufenden Untersuchungen in der Gemeinde Kirchhundem wurden weitere Verdachtsfälle gemeldet. Ein Tag nach der offiziellen Bestätigung des FLI, sind weitere verendete Wildschweinkadaver, nicht unweit des ersten Fundortes, aufgefunden worden. Das vor Ort zuständige chemische und veterinäruntersuchungsamt (CVUA) in Arnsberg untersucht alle aufgefundenen Tierkadaver. Ein abschließendes Ergebnis, sowie die Bestätigung des Friedrich-Löffler-Instituts stehen noch aus und werden zu kommenden Montag (16. Juni 2025) erwartet.
Im Rahmen der laufenden Untersuchungen in der Gemeinde Kirchhundem wurden weitere Verdachtsfälle gemeldet. Ein Tag nach der offiziellen Bestätigung des FLI, sind weitere verendete Wildschweinkadaver, nicht unweit des ersten Fundortes, aufgefunden worden. Das vor Ort zuständige chemische und veterinäruntersuchungsamt (CVUA) in Arnsberg untersucht alle aufgefundenen Tierkadaver. Ein abschließendes Ergebnis, sowie die Bestätigung des Friedrich-Löffler-Instituts stehen noch aus und werden zu kommenden Montag (16. Juni 2025) erwartet.
In der Gemeinde Kirchhundem im Kreis Olpe (Nordrhein-Westfalen) ist bei einem verendeten Wildschwein die Afrikanische Schweinepest (ASP) nachgewiesen worden. Ein entsprechender Nachweis des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamtes Westfalen an dem Wildschwein ist vom Friedrich-Löffler-Institut (FLI) heute, dem 14. Juni 2025 bestätigt worden. Die Wildtierseuchen-Vorsorge-Gesellschaft (WSVG) hat Ihre Arbeit bereits aufgenommen und durchsucht systematisch das betroffene Gebiet.
Am heutigen Freitag (13. Juni 2025) hat das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen einen Verdachtsfall der Afrikanischen Schweinepest (ASP) im Kreis Olpe mitgeteilt. Nach erster Untersuchung durch das zuständige chemische und veterinäruntersuchungsamt (CVUA) in Arnsberg, wurde das verendete Tier positiv auf ASP getestet. Eine Bestätigung des Friedrich-Löffler-Instituts (FLI), dem Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, steht noch aus.
Ab sofort dürfen Drohnen, die für die Rehkitzrettung vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) gefördert wurden, auch für die Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) genutzt werden. Dazu hatte das BMEL die Bundesanstalt für Ernährung und Landwirtschaft (BLE) angewiesen, die entsprechende Förderrichtlinie zu ändern. Die Drohnen können nun auch für die Suche nach aufgrund des Seuchengeschehens verendeten Wildschweinen eingesetzt werden.
Informationen zum Förderprogramm hier.
Die Änderung der Richtlinie hier.
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