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5. Februar 2010
Liquiditätshilfeprogramm Landwirtschaft wird neu aufgelegt
Mit dem Start eines neuen Liquiditätshilfeprogramms durch den Bund ist spätestens zum 1. März 2010 zu rechnen. Wie im vergangenen Jahr soll es wieder zinsverbilligte Kredite für Landwirte geben. Dafür stellt der Bund für 2010 und 2011 jeweils 25 Millionen Euro bereit. Abgewickelt wird das Programm über die landwirtschaftliche Rentenbank ohne Beteiligung der Länder.
Die Kredite der Rentenbank werden mit eine Laufzeit von vier oder sechs Jahren und einer Zinsbindung für die gesamte Laufzeit sowie mit einer Laufzeit von zehn Jahren oder fünf Jahren Zinsbindung angeboten. Die Höhe der Zinsverbilligung beträgt bis zu zwei Prozent bei einem Mindestzinssatz von einem Prozent. Die Kredite dürfen für betriebliche Zwecke eingesetzt werden, dazu zählen die Finanzierung des Erwerbs kurz- und langlebiger Wirtschaftsgüter sowie die Umschuldung von bestehenden Verbindlichkeiten. Ausgeschlossen ist die Finanzierung von Gebäuden und baulichen Anlagen.
Der WLV begrüßt, dass die Bundesregierung das Liquiditätshilfeprogramm neu auflegt, denn es trägt neben den Direktzahlungen dazu bei, die Liquidität von Betrieben zu verbessern.



