
Sie sind hier: » Mitglieder » AgrarInfo » AgrarInfo Politik
23 Juli 2010
Bundesregierung erkennt Wettbewerbsnachteil bei Agrardiesel an
Das Bundeskabinett hat vor kurzem den Entwurf zur Änderung des Energiesteuer- und Stromsteuergesetzes beschlossen. Dieser sieht eine unbefristete Streichung des Selbstbehalts von 350 Euro und der Obergrenze von 10.000 Liter je Betrieb bei der Besteuerung von Agrardiesel vor. In der Begründung zum Gesetz heißt es, Agrardiesel werde in Deutschland im Vergleich zu anderen EU-Mitgliedstaaten höher besteuert. Die Streichung von Selbstbehalt und Obergrenze diene dazu, die Wettbewerbsnachteile der deutschen Landwirte zu mindern.
Für WLV und DBV wird mit dieser Gesetzesbegründung anerkannt, dass Wettbewerbsnachteile bestehen und diese nur gemindert, aber nicht gänzlich aufgehoben werden. Das Gesetz soll am 1. Januar 2011 in Kraft treten.




