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23 Juli 2010
Bauern wehren sich gegen Patente auf Pflanzen und Tiere
Am Dienstag hat das Europäische Patentamt Einsprüche gegen das so genannte „Brokkolipatent“ verhandelt. Das Patent bezieht sich dabei sowohl auf das Verfahren, mit dem die Gene für die Substanz im Erbgut identifiziert und für die Zucht ausgewählt werden, als auch auf die Pflanze selbst.
WLV und DBV fordert, dass klassische Züchtungsverfahren unbedingt von jeglicher Patentierung freigehalten werden müssen. Die Große Beschwerdekammer des EU-Patentamtes müsse sich mit der Frage auseinandersetzen, was ein nicht patentierbares Züchtungsverfahren ist und ab wann ein Verfahren als technisch einzustufen und damit patentierbar ist. Problematisch dabei: Die Biopatentrichtlinie enthält keine klare Definition. Die Züchter müssten auch weiterhin alle zur Verfügung stehenden Verfahren und sämtliches genetisches Material verwenden dürfen, um jeweils die optimalen Sorten zu entwickeln.
Das Präsidium des DBV hat in seiner aktuellen Entschließung Patente auf Pflanzen und Tiere abgelehnt und fordert eine Änderung der EU-Biopatentrichtlinie.




