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Unsere Beiträge
Der WLV wird von den Mitgliedern finanziert und sichert so seine Unabhängigkeit. Daneben erhebt er für bestimmte Beratungen und Dienstleistungen eine Kostenerstattung.
Der Beitrag bemisst sich nach diesen Grundsätzen:
- Erhebung eines Grundbeitrags in Höhe von derzeit 78 Euro
- zusätzlich Erhebung von Flächenbeiträgen
- zur Hälfte in Abhängigkeit von der Ertragsfähigkeit des Bodens
(gemessen am Hektarsatz der Gemeinde zur Berücksichtigung der Bodenwerte / Flächenbeitrag I) - zur Hälfte in Abhängigkeit vom durchschnittlichen Umsatz landwirtschaftlicher Betriebe
(gemessen auf Gemeindeebene zur Berücksichtigung aller landwirtschaftlicher Produktionen / Flächenbeitrag II)
- zur Hälfte in Abhängigkeit von der Ertragsfähigkeit des Bodens
- Flächenbeitrag I und II werden gestaffelt in drei Beitragsklassen
- ab einer Flächengröße von 100 Hektar sinkende Hektarbeiträge (von 100 bis 150 Hektar: 25 Prozent Rabatt, ab 150 Hektar: 50 Prozent Rabatt)
- Sonderbeitrag unterschiedlich je nach Kreisverband
Die Mitgliedsbeiträge decken die Kosten der interessenpolitischen Arbeit, von Verwaltung und Organisation des WLV.
Aktueller WLV-Beitrag
- 78,00 Euro Grundbeitrag
- 0,81 Euro je Hektar forstwirtschafliche Fläche (LF)
- Flächenbeiträge je Hektar landwirtschaftlicher Fläche (LF) siehe Tabelle
| Hektarwert in DM | bis 100 ha | 100 bis 150 ha | über 150 ha |
|---|---|---|---|
| 0 bis 750 | 1,38 Euro | 1,04 Euro | 0,69 Euro |
| 750 bis 1.750 | 1,86 Euro | 1,40 Euro | 0,93 Euro |
| mehr als 1.750 | 2,34 Euro | 1,76 Euro | 1,17 Euro |
| Hektarwert in Euro | bis 100 ha | 100 bis 150 ha | über 150 ha |
|---|---|---|---|
| 0 bis 2.1250 | 1,38 Euro | 1,04 Euro | 0,69 Euro |
| 2.1250 bis 6.000 | 1,86 Euro | 1,40 Euro | 0,93 Euro |
| mehr als 6.000 | 2,34 Euro | 1,76 Euro | 1,17 Euro |
Details der Mitgliedschaft
Mitglied werden kann jede natürliche Person entwe- der durch Beitrittserklärung oder durch Übernahme der Mitgliedschaft von den Eltern, zum Beispiel im Zug der Hofübernahme.
Mitglied ist in der Regel der landwirtschaftliche Unter- nehmer. Das Angebot an Dienstleistungen oder Beratungsangeboten richtet sich aber an die ganze Familie.
Altenteiler werden auf Wunsch mit dem Grund- beitrag als Mitglied geführt.
Bei Gesellschaften, zum Beispiel einer GbR, sind die Gesellschafter als Person Mitglied und nicht die Gesellschaft. Die Fläche wird im Verhältnis der Gesellschaftsanteile aufgeteilt.


