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Westfälisch-Lippischer Landwirtschaftsverband e.V.

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3 Februar 2009 | Kreisverband Siegen-Wittgenstein

Blauzungenimpfung: Gebührenvereinbarung jetzt auch für Westfalen-Lippe

Tierarzt kann direkt mit Tierseuchenkasse abrechnen

Kreis Siegen-Wittgenstein. Endlich gibt es jetzt auch eine einfachere Gebührenvereinbarung zur Impfung von Rindern und Schafen gegen die Blauzungenkrankheit in Westfalen-Lippe und damit auch für den Kreis Siegen-Wittgenstein. Bisher hatten sich Tierärzte und Tierseuchenkasse nur im rheinischen Teil des Landes einigen können. Jetzt kann rückwirkend zum 1. Januar 2009 der Tierarzt die Kosten für die Impfung auch im Kreis Siegen-Wittgenstein direkt mit der Tierseuchenkasse abrechnen, der Landwirt wird nicht mehr eingebunden. Der Landwirtschaftliche Kreisverband Siegen-Wittgenstein im Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverband (WLV) freut sich über diese Einigung, für die sich der Berufsstand stark eingesetzt hat und die eine Vereinfachung für die Landwirte bedeutet.

Hintergrund: Gebührenvereinbarung gab es nur in halb Nordrhein-Westfalen – im Rheinland

Zum Hintergrund: Vor den Impfungen gegen die Blauzungenkrankheit war es Ziel von den Bauernverbänden in NRW (WLV und RLV), sowie dem Land NRW und der Tierseuchenkasse NRW, eine Gebührenvereinbarung zwischen dem Land und den beiden Tierärztekammern in Nordrhein-Westfalen zu verabschieden. Mit einer Gebührenvereinbarung sollte erreicht werden, dass landesweit einheitliche Gebührensätze für die Impfung festgelegt werden.

Eine derartige Gebührenvereinbarung war zwischen dem Land NRW und dem rheinischen Landesteil zustande gekommen. Die Tierärztekammer Westfalen-Lippe war mit den Konditionen bisher nicht einverstanden und hatte sich einer derartigen Vereinbarung verweigert. Deshalb mussten einzelne Vereinbarungen zwischen den praktizierenden Tierärzten und den Tierhaltern abgeschlossen werden. Die unterschiedliche Vorgehensweise in den Landesteilen Westfalen-Lippe und Rheinland war nicht glücklich und führte vor allem in den „Grenzregionen“ zu Unruhe.

Einzelvereinbarungen nicht mehr nötig

Nach weiteren Verhandlungen ist es nun gelungen, eine Gebührenvereinbarung auch für den Landesteil Westfalen-Lippe zu erhalten. Dadurch erübrigen sich Einzelvereinbarungen zwischen den praktizierenden Tierärzten und den Tierhaltern. Es wird auf Grundlage dieser Gebührenvereinbarung die Beihilfe gewährt und direkt zwischen Tierarzt und Tierseuchenkasse abgerechnet.

Pressekontakt

Barbara Kruse

In der Stubicke 8
57462 Olpe
Tel.: 02761/926-633
Fax: 02761/926-640
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