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16 Juni 2010 | Kreisverband Steinfurt
Bauern packen Grundwassserschutz an
350 Landwirte informieren sich über Maßnahmen zum Gewässerschutz
- wlv/mg - Saerbeck/Kreis Steinfurt. „Wasser ist ein wichtiges Thema und die Lebensgrundlage unseres ländlichen Raumes. Wir Bauern stellen uns dieser Verantwortung.“ Johann Prümers, WLV-Kreisverbandsvorsitzender, ließ am Dienstagmorgen in Hövels Festhalle in Saerbeck keinen Zweifel an der Bedeutung der Aufgabe des Gewässerschutzes im Kreis Steinfurt – und das große Interesse an der von der Landwirtschaftskammer (LWK) und vom Landwirtschaftsverband (WLV) gemeinsam organisierten Veranstaltung bekräftigte seine Einschätzung. Rund 350 Landwirte ließen sich umfassend informieren über Ziele und erste Maßnahmen zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) auf Kreisebene. Das Ziel: Auch die derzeit auf entsprechenden Gewässerkarten noch mit dem Rotstift als stark belastete Gebiete markierten Bereiche auf „grün“ zu schalten und für die bislang als gut eingestuften Bereiche eine Verschlechterung zu vermeiden.
„Mit Rückständen landwirtschaftlich eingesetzter Pflanzenschutzmittel im Grundwasser haben wir im Kreis Steinfurt kein Problem. Sorgen macht die Nitratbelastung“, sagte Prümers. „Hier auf eine deutliche Verbesserung hinzuwirken, das ist unser Ziel.“
Gnerationenaufgabe
Kurzfristig sei das nicht zu schaffen, so Stefan Dunajtschick (LWK) in seinem Referat. „Das ist eine Generationenaufgabe, die nicht nur die Landwirtschaft, sondern auch Kommunen und Industrie in die Pflicht nimmt, denn die Landwirtschaft ist Mit-, aber nicht Alleinverursacher der Belastung von Oberflächengewässern und Grundwasserkörpern.“ Der Landwirtschaftskammer als unabhängiger Fachbehörde hat das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MUNLV) die Umsetzung der WRRL für den Bereich der Grundwasserkörper übertragen. Ein neues Beratungskonzept, in das ein sechsköpfiges Mitarbeiterteam eingebunden ist, wird dafür Münsterland weit eingesetzt. Vordringlich, so schilderte Thomas Baumhöfer (LWK) in seinem Bericht, ist die Bestandsaufnahme des vergleichsweise dichten Messstellennetzes. „Es reicht aus, einen ganzen Grundwasserkörper als stark belastet einzustufen, wenn nur zwei der Messstellen Grenzwertüberschreitungen zeigen“, sagte Baumhöfer.
Die Beratungen zum Grundwasserschutz, so Klaus-Dieter Wilmsen (stellvertretender Leiter der Kreisstelle Steinfurt der LWK), sind für die Landwirte freiwillig und kostenfrei. „Politisch genießt die Umsetzung der WRRL über Parteigrenzen hinaus hohe Priorität. Sie lässt sich nicht aussitzen“, unterstrich Dunajtschik. „Hier sind wir aktiv gefordert.“
Zwischenfruchtförderung
Ein Baustein, mit dem das MUNLV die Umsetzung der WRRL aktuell unterstützt, ist der Förderung des Zwischenfruchtanbaus zur Verbesserung der Grundwasserqualität. Über die Förderrichtlinien referierte Janine Neuhaus (LWK). Entsprechende Anträge müssen von den Landwirten, deren Flächen der Förderkulisse zugeordnet sind, bis zum 30. Juni gestellt werden (s.: Zum Thema).
Die Zwischenfruchtförderung, das machte Johann Prümers im Verlauf der anschließenden, lebhaften Diskussion deutlich, ist nur ein begleitendes Instrument der Umsetzung der WRRL. Darüber hinaus ist der Gewässerschutz in Verbindung mit der guten fachlichen Praxis eine freiwillige Selbstverpflichtung, die die Bauern eingehen. Prümers warb, unterstützt von Kreislandwirt Hermann Borchert und Stefan Dunajtschik, bei seinen Berufskollegen für die Bereitschaft, sich der Verantwortung für den Gewässerschutz durch die Umsetzung geeigneter Maßnahmen offensiv zu stellen. „Damit sichern wir langfristig den Veredlungsstandort Münsterland“, so Prümers. „Wir werden die Probleme in den Griff bekommen und dabei Ökonomie und Ökologie zusammen bringen.“
Zum Thema:
Zwischenfruchtförderung
Zur Verbesserung der Grundwasserqualität fördert das MUNLV in einigen Regionen den Zwischenfruchtanbau. Zur Förderkulisse gehören Bereiche mit besonderem Handlungsbedarf. Mit dem Grundantrag verpflichten sich die Landwirte, auf mindestens 20 Prozent der in der Förderkulisse liegenden Ackerflächen für fünf Jahre Zwischenfrüchte anzubauen. Zur Winterbegrünung müssen auf den förderfähigen Ackerflächen winterharte Zwischenfrüchte, außer Leguminosen, angebaut werden. Die Prämie für den Zwischenfruchtanbau beträgt 84 Euro pro Hektar und Jahr für konventionell wirtschaftende Betriebe und 54 Euro pro Hektar und Jahr für ökologisch wirtschaftende Betriebe. Förderanträge müssen bei der LWK bis zum 30. Juni gestellt werden.
Bild 1
Info-Veranstaltung zum Gewässerschutz
Vor 350 interessierten Landwirte referierte Stefan Dunajtschick (Landwirtschaftskammer) über Ziele und Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie.
Foto: Marlies Grüter


