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21. Dezember 2011 | WLV
Stellungnahme zur Überprüfung der „AutoFOM-Schlachtkörperklassifizierung“ der Westfleisch eG
Münster <wlv> Die Frage, ob die AutoFom-Schlachtkörperklassifizierung am Schlachthof Coesfeld der Westfleisch eG in jüngster Vergangenheit korrekt war, ist seit heute (21.12.) Gegenstand staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen. Aus diesem Grund hat sich der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband (WLV) dazu entschlossen, von der geplanten Einsetzung einer eigenen Untersuchungskommission unter Vorsitz von WLV-Vizepräsident Karl-Heinz Schulze zur Wiesch abzusehen.
In einem Gespräch mit der Unternehmensführung der Westfleisch eG hatte WLV-Präsident Franz-Josef Möllers Anfang der Woche die Bereitschaft des Verbands zur Einrichtung einer unabhängigen Untersuchungskommission an drei Bedingungen geknüpft:
- Offenheit und Wille des Unternehmens zur umfassenden Aufklärung der Vorkommnisse,
- Zugriff der Untersuchungskommission auf alle für die Aufklärung notwendigen Informa-tionen,
- Benennung der Mitglieder der Untersuchungskommission allein durch den WLV.
Die Westfleisch eG wäre bereit gewesen, diese Bedingungen zu akzeptieren. Durch die Übergabe der Ermittlungen an die Staatsanwaltschaft Münster sieht der WLV nun jedoch von der Einrichtung der geplanten Kommission ab.
Der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband stellt - unabhängig von den Ergebnissen der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen – fest, dass es bei der Kontrolle und Überprüfung aller bestehender Systeme zur Klassifizierung und Bewertung von Schlachtkörpern von Schweinen einen dringenden Verbesserungsbedarf gibt. Zweifel an der ordnungsgemäßen Wertermittlung von Schweinen in Schlachthöfen könnten dazu führen, dass das Vertrauen in die neutrale Klassifizierung und Verwiegung insgesamt verloren ginge.
Daher fordert der WLV:
- die häufigere Überprüfung des technischen Zustands und der Messgenauigkeit
- apparativer Klassifizierungsgeräte durch Behörden und Klassifizierungsunternehmen,
- die transparente Dokumentation etwaiger Mängel und
- die Thematisierung solcher Mängel im NRW-Beirat für neutrale Klassifizierung und Verwiegung.
Entscheidend für die Sicherstellung eines transparenten und vertrauenssichernden Klassifi-zierungsverfahrens ist für den WLV jedoch vor allem die flächendeckende Einrichtung eines sogenannten „Blackbox“-Systems in allen Schlachthöfen. Nur dadurch könne sichergestellt werden, dass unabhängig Klassifizierungs- und Verwiegedaten in einer neutralen Datenbank gesammelt und ausgewertet würden.
Dies sei im Sinne sowohl von Landwirten wie von Schlachtunternehmen, um Glaubwürdigkeit in die neutrale Bewertung von Schlachttierkörpern zurückzugewinnen.
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